Hörgeräte ISMA GMBH & Co.KG
Einen kostenlosen Hör-Check können Sie bei jedem ISMA-Akustiker durchführen lassen. Ohne großen Aufwand kann dieser feststellen, ob bei Ihnen eine Hörminderung vorliegt. Falls ja, untersucht dann ein HNO-Arzt Art, Grad und Ort der Schädigung. Wenn ein Hörsystem Ihre Hörminderung beheben kann, bekommen Sie eine Hörgeräte-Verordnung, die Sie für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse benötigen. Alle ISMA-Akustiker sind speziell für die Auswahl und die optimale Einstellung von Hörsystemen ausgebildet. Nach der Feinanpassung kontrolliert schließlich der HNO-Arzt die korrekte Einstellung des Systems und erstellt einen Anpassungsbericht für Ihre Krankenkasse.
Das beste Hörsystem nützt nichts, wenn es nicht fachgerecht angepasst wird. Deshalb basiert eine hochwertige Versorgung mit Hörsystemen immer auf einer engen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen ISMA-Akustiker und HNO-Arzt – beides hochgradig qualifizierte Spezialisten. Auch Kinder und Jugendliche sollten regelmäßig ihr Gehör überprüfen lassen: Bereits vier Prozent der Sechs- bis Siebenjährigen leiden an Hochtonschwerhörigkeit.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Ihre Hörsysteme mit einem Festbetrag, für den man geeignete Hörsysteme bekommt. Wer jedoch Wert auf ein Spitzenmodell mit neuester volldigitaler Technik legt oder eines der allerwinzigsten In-dem-Ohr-Systeme bevorzugt, der kann selbstverständlich den Differenzbetrag zuzahlen. Im Falle einer berufsbedingten Hörminderung oder nach einem Unfall kann es auch sein, dass andere Versicherungsträger zuständig sind. Wie hoch die Beträge jeweils sind, teilt Ihnen Ihr ISMA-Akustiker gerne mit. Alle sechs Jahre oder nach einem Verlust des Hörsystems steht Ihnen ein neues zu; neue Ohrpassstücke erstatten Ihnen die Kassen alle zwei Jahre. Beachten Sie bitte, dass auch bei einer eigenanteilsfreien Versorgung die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro erfolgen muss. Bei privat Versicherten hängt die Kostenübernahme von dem jeweiligen Versicherungstarif ab; erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.
Zusammen mit Ihren Hörsystemen haben Sie auch zahlreiche Serviceleistungen und eine umfassende Nachbetreuung erworben: Von der direkten Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse bis hin zur aktiven Hilfe bei Bedienungs- oder Anwendungsproblemen. Fragen Sie einfach Ihren ISMA-Akustiker.
Der ISMA-Akustiker wird Sie zunächst über die weiteren Schritte aufklären. Er wird für Sie aus dem vielfältigen Angebot an Hörsystemen eine passende Vorauswahl treffen und Sie über die verschiedenen Gerätearten aufklären. Anhand der ermittelten Hörkurven werden die für Sie in Frage kommenden Hörsysteme eingestellt und Ihnen vom ISMA-Akustiker zum Probetragen zur Verfügung gestellt. Mit den vorher angefertigten Ohrpassstücken können Sie dann ausgiebig den Klang und Leistungsfähigkeit der verschiedenen Geräte vergleichen.
Wenn Sie sich entschieden haben, erhalten Sie nach kurzer Zeit Ihr System oder Ihre Systeme – wenn Sie auf beiden Ohren schlecht hören, benötigen Sie auch zwei Hörsysteme. Ihr ISMA-Akustiker wird Sie ausführlich in die Handhabung, Bedienung und Pflege des Systems einweisen und Sie über für Sie sinnvolles Zubehör informieren: Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben! Ihr ISMA-Akustiker nimmt sich gerne Zeit für Sie.
Auch wenn der ISMA-Akustiker das Hörsystem anhand Ihrer audiometrischen Daten eingestellt hat, ist eine optimale Abstimmung erst im Laufe der Zeit möglich.